Die Bundesregierung hat ihre lang erwarteten Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Die Reaktionen aus Wirtschaft, Kommunalverbänden und Umweltorganisationen fallen gespalten aus: Grundsätzliche Anerkennung für mehr Klarheit – verbunden mit deutlichen Warnungen vor Kostenfallen und klimapolitischen Rückschritten. Kommunale Spitzenverbände, allen voran der VKU, begrüßen die geplante gesetzliche Verankerung und Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Die Förderung gilt als notwendige Anschubfinanzierung, um Investitionskosten zu dämpfen und Endverbraucherpreise stabil zu halten. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing macht jedoch deutlich: Ankündigungen allein reichen nicht. Entscheidend sei, dass die Mittel tatsächlich fließen. Parallel fordern die Verbände eine Novellierung der Wärmelieferverordnung. Derzeit können Vermieter Investitionskosten für Wärmepumpen umlegen, nicht aber für Fernwärmeanschlüsse. Diese rechtliche Schieflage drohe Mieter in veralteten Versorgungsstrukturen zu halten – und bremst damit den Netzausbau vor Ort. Deutlich kritischer fällt die Bewertung der geplanten Grüngasquote aus. Die vorgesehene Beimischpflicht von zunächst einem Prozent Biomethan oder Wasserstoff wird vom VKU als kaum praxistauglich eingestuft: Grüne Gase sind nicht flächendeckend verfügbar, die Infrastruktur für Wasserstofftransport fehlt vielerorts noch. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe gehen weiter und sehen in der Quote eine Absicherung fossiler Geschäftsmodelle auf Kosten des Klimaziels 2045. Für Stadtwerke bleibt die Botschaft zwiespältig. Wer auf Fernwärme setzt, bekommt grundsätzlich Rückenwind – sofern die Fördermittel verlässlich fließen und die Wärmelieferverordnung angepasst wird. Wer im Gasgeschäft aktiv ist, steht vor einer strategischen Neubewertung: Die Grüngasquote schafft kurzfristig Spielraum, löst aber keine der strukturellen Fragen zur Verfügbarkeit und Infrastruktur. Der parlamentarische Prozess hat gerade erst begonnen. Ob die Reform tatsächlich Investitionssicherheit bringt, entscheidet sich in der Detailausgestaltung des Gesetzentwurfs – nicht in den Eckpunkten. (KEW, 25.02.2026) Mehr Infos hier…

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