Anfang 2026 hat der Markt für öffentliche Ladeinfrastruktur eine neue Reifephase erreicht. Rund 194.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte verzeichnete die Bundesnetzagentur zum Jahresbeginn – ein Zuwachs von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Entscheidender als die Anzahl ist jedoch die Qualität: Der massive Rollout von Hochleistungsladeanlagen (HPC) hat die kumulierte Ladeleistung auf über 8 Gigawatt gehoben. Die Frage ist nicht mehr, ob Ladeinfrastruktur vorhanden ist, sondern ob sie zuverlässig funktioniert. Parallel verschärft sich der gesetzliche Rahmen. § 7c EnWG verlangt die klare Trennung von Netzbetrieb und Ladesäulenbetrieb – die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2026. Für Stadtwerke, die diesen Prozess bislang aufgeschoben haben, wird die Zeit knapp. Die gesellschaftsrechtliche Entflechtung ist komplexer als oft angenommen: Eine überhastete Ausgliederung kann den steuerlichen Querverbund gefährden, eine zu späte Umsetzung regulatorische Sanktionen der Bundesnetzagentur nach sich ziehen. Beides ist vermeidbar – aber nur mit ausreichend Vorlauf. Die regulatorische Pflicht trifft auf eine betriebswirtschaftliche Realität, die viele Stadtwerke intern bereits spüren: Der Betrieb von Ladeinfrastruktur ist kleinteilig, wartungsintensiv und setzt hohe technische Standards voraus. Eine Systemverfügbarkeit von 98 bis 99 Prozent gilt heute als faktische Marktzulassung. Dazu kommen IT-Sicherheit, eichrechtskonforme Abrechnung, 24/7-Support und moderne Bezahlsysteme – Fixkosten, die sich bei kleinen Portfolios kaum skalieren lassen. Stefan Kutz, der beim Münchener Full-Service-Anbieter Wirelane, den Stadtwerkebereich verantwortet, nennt in einem aktuellen Interview mit dem Deutschen Kommunalinformationsdienst DEKOM eine konkrete Schwelle: Bei unter 50 bis 60 Ladepunkten fressen die Fixkosten die Margen auf. Für viele kommunale Betreiber ist das eine ernüchternde Bestandsaufnahme – und zugleich ein klarer Orientierungspunkt für die strategische Entscheidung. Die Konsequenz muss nicht der vollständige Ausstieg sein. Wirelane etwa bietet Stadtwerken differenzierte Partnerschaftsmodelle: Bei laufenden Förderbindungen empfiehlt sich der Betriebsführungsübertrag – das Stadtwerk bleibt Eigentümer, überträgt aber das operative Risiko. Ist die Zweckbindung abgelaufen, kann eine vollständige Übernahme sinnvoll sein. In beiden Fällen bleibt die lokale Sichtbarkeit erhalten: White-Labeling im Corporate Design des Stadtwerks und Energielieferverträge mit dem örtlichen Versorger sichern die regionale Wertschöpfung. Für Geschäftsführung und Verwaltungsrat hat sich damit die Rahmung verändert. Elektromobilität ist kein Prestige- oder Klimaprojekt mehr, das man sich leistet oder nicht. Es ist ein Governance- und Risikothema mit konkreten Fristen, messbaren Qualitätsstandards und wirtschaftlichen Konsequenzen. Wer jetzt keine strukturierte Strategie entwickelt, riskiert, zwischen politischem Anspruch und betriebswirtschaftlicher Realität zerrieben zu werden. (KEW, 25.02.2026) Mehr Infos hier…
