VKU:  Noch ein Jahr Zeit für kommunale Wärmepläne – Kosten-Gutachten zu Wärmeoptionen

Spätestens bis zum 30. Juni 2026 – müssen Städte in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende. „Für die Kommunen ist das eine große Herausforderung, aber auch eine wichtige Aufgabe. Die enorme Aktivität, mit der die Pläne bundesweit erstellt werden, freut uns sehr. Aber die Pläne sollen nicht in der Schublade verschwinden, sondern müssen auch umgesetzt werden“, so die Zwischenbilanz von Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) anlässlich der Vorstellung eines Gutachtens zu den Kosten verschiedener Wärmeoptionen. Liebing weiter: „Es muss von Seiten der Politik ein entsprechender Finanzierungs- und Marktrahmen geschaffen werden, der die Wärmewende in der Praxis ermöglicht. Andernfalls bleiben die kommunalen Wärmepläne insbesondere beim entscheidend wichtigen Wärmenetzausbau bloße Absichtserklärungen, ohne Aussicht auf konkrete Umsetzung.“ Beim Gebäudeenergiegesetz seien Kurskorrekturen für mehr Praxistauglichkeit nötig, aber es dürfe auch keine Rolle rückwärts geben. AGFW und VKU nennen fünf Punkte, wie die Bundesregierung kommunale Energieversorger besser unterstützen kann, damit aus Wärme-Plänen eine echte Wärmewende wird:

  1. Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz rechtssicher ausgestalten: Bei einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes müssen die Wechselwirkungen mit dem Wärmeplanungsgesetz mitgedacht werden, beide Regelungen sind eng miteinander verzahnt. Kommunen, Stadtwerke und Hausbesitzer brauchen Klarheit.
  2. Mehr Geld für die Wärmewende: Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss auf mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt und bis 2035 verlängert werden. Das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz sollte ebenfalls schnellstmöglich verlängert und auf den Betrieb mit klimaneutralen Gasen ausgerichtet werden.
  3. Weniger Bürokratie: Überflüssige oder nicht praxistaugliche Vorgaben – etwa komplexe Übergangslösungen für den Anschluss an Wärmenetze im GEG – sollten ersatzlos gestrichen oder stark vereinfacht werden.
  4. Technologieoffenheit sichern: Das GEG und WPG müssen alle klimaneutralen Wärmequellen – auch Biomasse, Abwärme und Wasserstoff gleichwertig einbeziehen.
  5. Fairness und Fördereffizienz stärken: Die Wärmeplanung muss auf effiziente Fördermittelvergabe fokussiert werden: In Gebieten, in denen Wärmepläne zum Beispiel Fernwärme als beste Option ausweisen, sollten keine Fördermittel mehr für Wärmepumpen gezahlt werden. Die Optionen blieben möglich, jedoch würde kein Steuergeld mehr fließen. Die Pflicht zur Veröffentlichung von Dekarbonisierungsfahrplänen sollte nur zusammenfassend erfolgen, um sensible Daten zu schützen.

Fairer Wettbewerb zwischen Heiztechnologien

„Viele bereits erstellte Wärmepläne sehen den Ausbau von Wärmenetzen vor“, sagt Liebing. Allerdings werde der Ausbau der Fernwärme in vermieteten Bestandsgebäuden seit vielen Jahren durch das Kostenneutralitätsgebot von § 556c BGB und Wärmelieferverordnung gehemmt. „Der Paragraf ist das zentrale regulatorische Hemmnis für den Ausbau von Wärmenetzen – und damit auch eine wesentliche Hürde für die Umsetzung der Wärmepläne”, so Liebing.

Ein von AGFW und VKU bei ITG Dresden in Auftrag gegebenes Kurzgutachten zeigt, dass der Heizungstausch zum Zeitpunkt der Umstellung bei nahezu allen untersuchten Heizungstechnologien mit Mehrkosten verbunden ist. Die Mehrkosten betragen monatlich rund 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit entsprechen sie der neu eingeführten Modernisierungsumlage für neue Heizungen (§556c BGB). Beim Anschluss an ein Wärmenetz kann diese Umlage jedoch nicht gleichermaßen wie beim Einbau einer Wärmepumpe genutzt werden.‘

 

„Der Spielraum für klimafreundliche Heizlösungen wird dadurch stark eingeschränkt, da die Regelung einseitig den Heizungstausch durch den Vermieter bevorzugt“, so AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. „So darf der Vermieter bei einem Einbau einer Wärmepumpe Investitions- und Betriebskosten auf die Mieter umlegen, beim Anschluss an ein Fernwärmenetz ist das nicht möglich. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und benachteiligt effiziente Technologien wie Fernwärme. Was wir brauchen, ist ein fairer Wettbewerb der Technologien. Das Gutachten zeigt: Ein monatlicher Mietaufschlag von 50 Cent pro Quadratmeter würde ausreichen, um Investitionen wirtschaftlich tragfähig zu machen. Gleichzeitig bleibt der Mieterschutz erhalten.“

 

Um den Anschluss an ein Wärmenetz als auch den Umstieg auf Contracting zu ermöglichen, muss der Paragraph § 556c BGB novelliert werden. AGFW und VKU schlagen vor, einen zusätzlichen Betrag von maximal 50 Cent (pro Quadratmeter und Monat) im Kostenvergleich zu berücksichtigen. Der Vorschlag der Verbände orientiert sich an bereits bestehenden mietrechtlichen Bestimmungen zur Aufteilung der Kosten einer neuen Heizungsanlage zwischen Vermietenden und Mietenden. Er schafft damit vergleichenden Wettbewerbsbedingungen zwischen der “Eigenversorgung” – also, wenn der Vermietende selbst in eine Heizungsanlage investiert und diese auch selbst betreibt – und dem Umstieg auf eine gewerbliche Wärmelieferung, zu der neben Fernwärme auch Contracting gehört.

 

Rund die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärme. Noch immer stammen 80 Prozent aus fossilen Quellen wie Gas oder Öl. Bis 2045 soll die Wärmeversorgung klimaneutral werden. Kommunale Unternehmen und Stadtwerke kennen die Gegebenheiten vor Ort und haben das Know-how für den Umbau der Wärmeversorgung. „Ohne klare Regeln für die Umsetzung bleibt der Wärmeplan ein Papiertiger. Jetzt ist die Politik am Zug“, so Liebing. (VKU, 26.06.2025) Ganzer Artikel hier…

Trianel plant mit Partnern einen Großbatteriespeicher mit 900 MW

Einer der größten Batteriespeicherparks Deutschlands entsteht in Waltrop (Nordrhein-Westfalen). Die Trianel GmbH aus Aachen plant und projektiert am Rande des Ruhrgebiets einen Großbatteriespeicher, der in der ersten Ausbaustufe eine Leistung von 900 Megawatt (MW) und eine Speicherkapazität von 1.800 Megawattstunden (MWh) verfügen wird. Das Projekt wird auf einem ungenutzten Grundstück realisiert, das ursprünglich als Baueinrichtungsfläche für das benachbarte Trianel Kohlekraftwerk Lünen benötigt wurde. Für dieses wegweisende Energiewende-Projekt konnte die Stadtwerke-Kooperation mit dem international tätigen Energie- und Infrastrukturunternehmen BKW AG mit Sitz in Bern (Schweiz) und Luxcara, ein unabhängiger deutscher Asset Manager für nachhaltige Energieinfrastruktur-Projekte, zwei profilierte Partner gewinnen. Weitere kommunale Partner von Trianel werden das Konsortium im Laufe des Jahres ergänzen. „Mit der zunehmenden Volatilität der erneuerbaren Energien wird es zwingend notwendig, gezielt in Flexibilität zu investieren“, konkretisiert Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der Trianel GmbH das Vorhaben. „Flexibilität ist der Schlüssel zur erfolgreichen Energiewende. Gerade Batteriespeicher eignen sich hervorragend, um sowohl markt- als auch netzdienlich das Gesamtsystem zu stabilisieren. Wir freuen uns, dieses bundesweit herausragende Projekt gemeinsam mit zwei starken Partnern umzusetzen, die unsere tiefe Überzeugung in die Notwendigkeit der Flexibilisierung des Energiesystems für das Gelingen der Energiewende teilen.“ Der Batteriespeicherpark in Waltrop besteht in der ersten Ausbaustufe aus drei Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) mit jeweils 300 MW Leistung. Weitere bis zu 600 MW befinden sich in Vorbereitung. Als Asset Manager für nachhaltige Energieinfrastruktur-Projekte hat sich Luxcara 520 MW Leistung gesichert. „Mit diesem Batteriespeicher-Projekt erweitern wir nicht nur unser Portfolio an nachhaltiger Infrastruktur, sondern platzieren es auch genau dort, wo die Netzflexibilität am dringendsten benötigt wird“, erläutert Alexander Lüntzel, Investment Manager bei Luxcara. „Darüber hinaus ist die Umnutzung einer Industriebrache, die früher für die Entwicklung eines Kohlekraftwerks ausgewiesen war, ein klares Symbol für das anhaltende Engagement von Luxcara, die Energiewende voranzutreiben.“ Flexibilität und Stabilität im europäischen Verbund sind Themen, die auch das Schweizer Energie- und Infrastrukturunternehmen BKW bewegen. „Großbatterien ermöglichen es uns, erneuerbare Energie intelligent zu speichern und gezielt zu handeln.“, erklärt Robert Itschner, CEO der BKW. „Dabei kann die BKW ihr umfassendes Know-how entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Energiewende ausspielen: Von der Planung der Großinfrastruktur über deren Bau und Betrieb bis hin zur Vermarktung der Energie im Handel.“ Der Baubeginn des Batterieparks Waltrop ist für das kommende Jahr vorgesehen. Zum Einsatz kommt eine modulare Containerbauweise mit Lithium-Eisenphosphat-Batterien (LFP-Technologie), die sich durch besondere Langlebigkeit und Sicherheit auszeichnet. Die Inbetriebnahme ist für das erste Quartal 2028 geplant. Das Projekt steht unter dem Vorbehalt einer kartellrechtlichen Genehmigung. (Trianel, 25.06.2025) Ganzer Artikel hier…

Netzentgeltreform: Welche Maßnahmen die Kosten für das Stromnetz senken

Die geplanten staatlichen Zuschüsse zur Senkung der Netzentgelte könnten um bis zu 80 Prozent geringer ausfallen, wenn die Bundesregierung Einsparmöglichkeiten beim Ausbau der Stromnetze nutzt und Reformen für einen effizienteren Netzbetrieb umsetzt. Für den Bundeshaushalt bedeutet das bis zum Erreichen der Klimaneutralität 2045 eine Ersparnis von rund 160 Milliarden Euro. Dies geht aus einer neuen Studie von Agora Energiewende hervor, die die Entwicklung der Stromnetzentgelte und Umlagen zur Netzfinanzierung für die kommenden 20 Jahre berechnet hat. Um die notwendigen Zuschüsse bis 2045 von 197 Milliarden Euro auf 35 Milliarden Euro zu senken, sind laut dem Thinktank drei zentrale Maßnahmen erforderlich: Freileitungen statt Erdkabel beim Stromnetzausbau, Eigenkapitalbeteiligungen des Bundes zur Senkung der Investitionskosten für Netzbetreiber sowie die Einführung dynamischer Netzentgelte für flexible Verbraucher wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen zur Netzentlastung. Das würde sowohl die Ausbau- als auch die Betriebskosten der Stromnetze senken und damit die Netzentgelte – die die Netzkosten auf alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher umlegen – dauerhaft stabilisieren. „Attraktive Strompreise sind die Voraussetzung dafür, dass sich die Anschaffung von Elektroautos, Wärmepumpen oder strombasierten Industrieanlagen lohnt – und dass der CO₂-Ausstoß dauerhaft sinkt“, sagt Markus Steigenberger, Geschäftsführer der Agora Think Tanks. „Ein kluges Maßnahmenpaket kann die Kosten für Bau und Betrieb des Stromnetzes erheblich reduzieren und damit Zuschüsse aus der Haushaltskasse langfristig überflüssig machen.“ Ohne eine grundlegende Reform und ohne die von der Regierung angekündigten Zuschüsse könnten die netzbezogenen Kosten für die Stromverbraucher laut Agora-Berechnungen schon innerhalb der nächsten zehn Jahre um bis zu 30 Prozent steigen – und damit den Umstieg auf klimafreundliche Technologien hemmen. Für einen vierköpfigen Haushalt würde das einen Anstieg von heute rund 13 Cent auf 15 Cent pro Kilowattstunde beziehungsweise Mehrkosten von 104 Euro jährlich bedeuten. Für Industriekunden, die nicht von Ausnahmeregelungen profitieren, würden die Kosten von rund 5 Cent auf 6 Cent pro Kilowattstunde steigen, was beispielsweise für einen Molkereibetrieb mit einem Jahresverbrauch von 900.000 Kilowattstunden 8.500 Euro mehr im Jahr wären. Mit den von Agora vorgeschlagenen Maßnahmen ließen sich die netzbezogenen Kosten auf der Stromrechnung langfristig auf dem heutigen Niveau von rund 13 Cent je Kilowattstunde für Haushalte und rund 5 Cent je Kilowattstunde für Industriekunden am Mittelspannungsnetz halten. Die Berechnung berücksichtigt dabei alle netzfinanzierenden Kostenanteile am Strompreis, was neben den eigentlichen Netzentgelten auch die Umlagen für besondere Netznutzung und Anschlüsse von Windanlagen auf See umfasst.

Eine Netzentgeltreform für mehr netzdienliches Verhalten und eine faire Kostenverteilung

Neben strukturellen Maßnahmen zur Senkung der Netzkosten, schlägt Agora Energiewende weitergehende Reformen bei der Netzentgeltsystematik vor. Ziel ist laut der Studie eine möglichst unkomplizierte, transparente und gerechte Verteilung der Kosten. Damit knüpft die Denkfabrik an den aktuellen Prozess der Bundesnetzagentur zu einer Netzentgeltreform an, der sich derzeit in der Konsultationsphase befindet1. Der Agora-Vorschlag stellt eine verursachungsgerechte Verteilung und die Belohnung von netzdienlichem Verhalten – zum Beispiel durch eine flexible Stromnutzung – in den Mittelpunkt. Dazu gehört die Einführung dynamischer, aber auch bundesweit einheitlicher Netzentgelte und die Bündelung aller netzbezogenen Kosten – etwa auch die Umlage für die Anbindung von Windenergieanlagen auf See – in einem Posten. Dies würde für mehr Transparenz sorgen und die komplizierte Umlagenstruktur vereinfachen. „Die heutige Verteilung der Netzkosten und Umlagen ist historisch gewachsen, folgt komplizierten Regeln und enthält zahlreiche Ausnahmen – niemand weiß genau, welche Akteure welchen Anteil an den Netzentgelten tragen“, sagt Steigenberger. „Einfach gestaltete Netzentgelte, die zugleich volkswirtschaftlich sinnvolle Anreize zur Netzentlastung setzen, sollten das Ziel der laufenden Reform sein. Das spart Kosten, sichert langfristig attraktive Strompreise und ermöglicht eine moderne Netzinfrastruktur als Rückgrat eines klimaneutralen Energiesystems.“ Die 58-seitige Studie „Stromnetzentgelte – gut und günstig. Ausbaukosten reduzieren und Entgeltsystem zukunftssicher aufstellen“ berechnet die Entwicklung der Stromnetzentgelte bis 2045 inklusive der für die Stabilisierung notwendigen staatlichen Zuschüsse und gibt Empfehlungen ab, wie die Kosten reduziert werden können. Die Studie inklusive umfangreicher Grafiken finden Sie unter diesem Link. (Agora-Energiewende, 30.06.2025) Ganzer Artikel hier…

BDEW: Industriestrompreis darf nicht zu Marktverzerrungen führen

Im Rahmen des Clean Industrial Deal kündigte die Kommission an, die Vorschriften für staatliche Beihilfen zu vereinfachen. Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die industrielle Dekarbonisierung voranzutreiben und ausreichende Kapazitäten für die Herstellung sauberer Technologien in Europa zu gewährleisten. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Grundsätzlich ist es positiv, dass die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegt, der die Beihilfeverfahren beschleunigen soll. Damit wird die Handlungsfähigkeit Europas und die Akzeptanz der EU weiter gestärkt. Der vorgelegte CISAF-Beihilferahmen bietet jedoch in einigen Punkten auch Risiken, wie beispielsweise bei den Vorgaben zu einem möglichen Industriestrompreis. Es ist sicher notwendig, den Industriestandort Europa und Deutschland in seiner Wettbewerbs-fähigkeit zu stärken und die energieintensive Industrie Deutschland zu entlasten. Die relevanten Passagen in CISAF entsprechen im Groben den bisherigen Plänen der Bundesregierung. Den jetzt vorliegenden EU-Beihilferahmen bewerten wir allerdings insbesondere mit Blick auf einen möglichen Industriestrompreis als kritisch. Er sieht erhebliche marktbeeinträchtigende Regeln vor, die negative Effekte nach sich ziehen. Problematisch ist insbesondere, weil bei voller Nutzung der vorgesehenen Spielräume, eine relativ große Absicherung des Preisrisikos erfolgt. Damit sinken die Anreize für Unternehmen, sich über Termingeschäfte langfristig am Markt abzusichern, was sich negativ auf die Liquidität und damit auf die Preise für die Marktteilnehmer auswirkt, die nicht zum Kreis der Begünstigten zählen. Zugleich sinkt die Attraktivität langfristig geschlossener Stromlieferverträge aus Erneuerbaren Energie (Green PPA). Das führt nicht nur zu Marktverzerrungen im Großhandel, sondern auch zu einer Verlangsamung beim Erneuerbaren-Ausbau. Bei der Entwicklung einer nationalen Lösung für einen Industriestrompreis in Deutschland muss daher neben der Industrie auch die Energiewirtschaft eingebunden werden. Zudem ist aufgrund der gegenüber den Umwelt-, Klima und Energiebeihilfeleitlinien KUEBLL eingeschränkten Möglichkeit, ökologische Gegenleistungen zu erbringen, fraglich, inwiefern das Konzept am Ende für die Industrie praktikabel sein wird. Positiv ist, dass die Förderregeln des CISAF für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien so ausgestaltet sind, dass auch weiterhin eine Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren durch die Mitgliedstaaten möglich bleibt. Im Hinblick auf die Vorgaben für eine schnellere Genehmigungsfähigkeit von Kapazitätsmärkten haben sich im Vergleich zum Konsultationsdokument nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese betreffen insbesondere das Zuschlagsverfahren, die Vertragslängen und die Abgrenzung zu weiteren Märkten. Diese Änderungen begrüßen wir.“ (BDEW, 25.06.2025) Ganzer Artikel hier…

RED III Teilumsetzung: Unbefriedigend und mit Anpassungsbedarf

Der Bundestag hat jetzt erste Umsetzungen der europäischen RED III beraten. Der BWE kritisiert die Anreicherung der dringend notwendigen Umsetzung durch sachfremde Inhalte und eine ausgebliebene Beteiligung der Verbände. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Es ist zu begrüßen, dass die Koalition eine erste Teilumsetzung der RED III anpackt. Eine Anschlussregelung für das Auslaufen der EU-Notfallverordnung und § 6 WindBG für die Bestands-Beschleunigungsgebiete schafft Planungs- und Rechtssicherheit sowohl für die Behörden als auch für die Projektträger. Damit wäre ein erster Schritt getan, um eine Kontinuität bei Genehmigungserleichterungen in Windenergiegebieten zu gewährleisten und ein Bürokratiechaos in den Landesbehörden möglichst zu vermeiden.” Kritisch sieht der BWE, dass keine Erleichterungen für Windenergiegebiete vorgesehen sind, die seit dem 19. Mai 2024 entsprechend den Zielvorgaben im WindBG ausgewiesen wurden. Der Entwurf wurde ohne Verbändebeteiligung vorgelegt und setzt einen nur sehr kleinen Teil der RED III um. Die Implementierung der RED III in deutsches Recht steht damit insgesamt weiter aus. Diese muss nun umgehend nach der Sommerpause erfolgen, um unnötige Belastungen von Behörden und Projektierern zu minimieren. Dass in die Teilumsetzung der RED III nun sachfremde Regelungen aufgenommen werden, irritiert und steht dem eigentlichen Ziel der RED III für eine Beschleunigung von Verfahren zu sorgen entgegen. “Hier wird der notwendige RED III-Prozess zweckentfremdet, um Verhinderungsinstrumente durch das Parlament zu bringen. Dies untergräbt Vertrauen in eine Kontinuität beim Ausbau der Erneuerbaren und steht im Übrigen auch im Widerspruch zu den eindeutigen Bekenntnissen der Energieministerkonferenz und des Koalitionsausschusses von Ende Mai, die Genehmigungsverfahren für Windenergie weiter zu beschleunigen”, erklärt die BWE-Präsidentin. “Die Absicht, in das überragende öffentliche Interesse für die Windenergie und letztendlich für alle Erneuerbare Energien einzugreifen und dieses punktuell abzuschwächen, lehnen wir ab. Gerade in von zahlreichen geopolitischen Krisen geprägten Zeiten darf das wichtige Gut der Energiesicherheit, welches nur durch die Erneuerbaren Energien garantiert werden kann, nicht aufgegeben werden. Wir appellieren an das Parlament hier nicht falsche Wege einzuschlagen und fatale Signale zu setzen”, so Heidebroek. Die Klärung zur vereinfachten Typenänderung begrüßen wir. Die bisherige Regelung hat zu Blockaden geführt. Dass die Luftfahrtbehörde im Falle einer Änderung des Anlagentyps wieder beteiligt werden soll, wird diese Blockaden weitgehend auflösen. Kritisch sehen wir die der RED III zuwiderlaufenden Fristen zur Beteiligung in den Verfahren, die nun auf drei Monate hochgesetzt werden sollen. Heidebroek: “Die Windenergie ist die wichtigste Säule im deutschen Strommix. Alle zentralen Indikatoren, besonders die Zuschlags- und Genehmigungsvolumen, entwickeln sich positiv. Jetzt braucht es Kontinuität und Planungssicherheit, um den für eine wieder wachsende Wirtschaft erforderlichen wachsenden Strombedarf auch bedienen zu können.” (BWE, 26.06.2025) Ganzer Artikel hier…